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Rechtsanwalt
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Schuldenbereinigung

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Verbraucherinsolvenz

Wie läuft eine Verbraucherinsolvenz ab?

Kostenübernahme

Beratungshilfe für die anwaltliche Kostenübernahme

Was kostet die Schuldenbereinigung beim Rechtsanwalt?

Die anwaltlichen Kosten der außergerichtlichen Schuldenbereinigung werden grundsätzlich durch die Beratungshilfe (Staatskasse) finanziert. Als Schuldner haben Sie nur einen Eigenanteil von 10,00 EUR an den Rechtsanwalt zu bezahlen.

Sollten Sie als Schuldner Fragen zum Umgang mit Ihren Gläubigern oder zur Verbraucherinsolvenz haben, beraten wir Sie gerne.

Rufen Sie uns auf der kostenlosen Hotline 0800 – 88 888 40 an oder senden Sie uns eine Mail an mail@schuldenbereinigung-online.info

Gerne erklären wir Ihnen, wie Sie bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungsschein erhalten, durch diesen die anwaltlichen Kosten für Sie übernommen werden.

Die Vorteile unserer Anwälte gegenüber offiziellen Beratungsstellen

Schuldner stehen unter einem großen psychischen Druck. Die Angst ist allgegenwärtig. In einer solchen Situation ist es nicht hilfreich, wenn die Wartezeit bei einer Schuldenberatungsstelle zwischen 5 – 10 Monate beträgt.
Bei uns erhalten Sie sofort einen Telefontermin, damit Sie uns über ihre aktuelle finanzielle Situation aufklären zu können. Zeitgleich vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin, bei diesem Sie Ihre Unterlagen mitbringen, damit unsere Anwälte einen individuellen Schuldenbereinigungsplan für Sie erarbeiten können.

Unsere Rechtsanwälte sind “geeignete Stellen” im Sinne des § 305 InsO.

Wie können wir Ihnen und anderen Schuldnern helfen?

Der Weg raus aus den Schulden ohne Privatinsolvenz ist leichter als Sie denken. Hierbei beginnt die Schuldenregulierung durch Schuldenreduzierung. Unsere Anwälte verhandeln mit Ihren Gläubigen um eine Privatinsolvenz zu vermeiden.
Das erste Ziel besteht darin, dass unsere Rechtsanwälte ihre gesamten Schulden, die Sie bei den unterschiedlichsten Gläubigern haben, als eine Gesamtrate zusammen fassen werden. In einem zweiten Schritt nehmen unsere Anwälte Kontakt zu Ihren Gläubigern auf. Hierbei werden Sie durch den vorbereiteten Schuldenplan versuchen, die Gläubiger dazu zu bringen, einem Teilverzicht Ihrer Schulden zu zustimmen. In einem nächsten Schritt werden wir versuchen, den übrig gebliebenen Gesamtschuldenbetrag anhand kleiner Raten und Fristen zu einer für Sie tragbaren Tilgung Ihren Gläubigern vorzustellen.

Auf diese Weise kommen Sie endlich wieder in eine Situation, bei dieser sie sich gewiss sein können, welche monatliche Tilgung für Sie ansteht. Keine Mahnungen und Inkassoschreiben mehr. Sie können anhand des ausgehandelten Plans wieder Ihre Zukunft planen.

Sobald alle Verbindlichkeiten, durch Ihre regelmäßigen Ratenzahlungen beglichen sind, haben Sie es geschafft und können wieder in eine sorgenfreie Zukunft schauen.